Fragmente

In dieser Homepage gilt virtuelles Hausrecht!

Behörden, insbesondere Ämtern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, in dieser Weise beliehenen Personen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts ist der Zutritt zu dieser Website verboten, sofern der Zutritt NICHT die ausschließlich private Recherche nach Information als Anlass und Motiv hat.

 

Dieses Verbot betrifft auch alle Besucher, die den Betreibern und Autoren dieses Portals in irgendeiner Weise Schaden zufügen wollen. In diesem besonderen Falle und sonst auch in jedem anderen gilt vorrangig substanzielles Recht, es gilt das NATURRECHT und jegliches sonstig nutzbares Recht, was für alle an diesem Übertritt Beteiligten zu privaten kommerziellen Konsequenzen und Haftungen führen könnte.

3G am Arbeitsplatz ist ungesetzlich!

Laut Epidemiegesetz von 1950 (Punkt 5) ist der Inhaber einer Betriebsstätte, der Verantwortliche für einen bestimmten Ort oder der für eine Zusammenkunft Verantwortliche zur Ermittlung folgender personenbezogener Daten der betroffenen Person ermächtigt:
1. Name
2. Geburtsdatum
3. Gültigkeit bzw Gültigkeitsdauer des Nachweises (Antigentest, Antikörpertest, Impfnachweis usw)
4. Barcode bzw QR-Code


Es gibt 2 unterschiedliche Rechtsverhältnisse:

1. Man unterscheidet das Rechtsverhältnis zwischen Unternehmer und Staat und

2. zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter!

Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen "Ermächtigung" und "Berechtigung"! Eine Ermächtigung gestattet dem Arbeitgeber grundsätzlich die Tests anzuschauen, aber das heißt nicht, dass der Arbeitgeber "berechtigt" ist! Ermächtigt aber nicht berechtigt!

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