Fragmente

 

Eine Einladung für einen "Impftermin" ist ein Angebot und muss nicht angenommen werden! Wenn dieses Angebot abgelehnt wird, kann das auch keine strafrechtlichen Folgen nach sich ziehen! Momentan gibt es keinen Paragraphen im Strafgesetzbuch der besagt, dass "Impfverweigerer" angeklagt werden können! Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass der VFGH (Verfassungsgerichtshof) dem zustimmt! Wenn ab dem 15. Feb. 2022 alle Ungeimpften ein Schreiben mit der Post bekommen, Brief wenn möglich nicht öffnen, auf den Brief schreiben "Angebot wird abgelehnt" und zurück an den Absender! Das gleiche gilt für zugesendete Strafverfügungen die in der Regel von der Geschäftsstelle "Bezirkshauptmannschaft" versendet werden! Firmen können keine Geldstrafen verhängen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dies ist eine mit page4 erstellte kostenlose Webseite. Gestalte deine Eigene auf www.page4.com
 
Fragmente 0