Fragmente

                                  AGB und Vertrag über Schadensersatz

 

zwischen MAX MUSTER, Mann aus der Familie MUSTERMANN, Nachkomme der Familie MUSTERMANN,
geboren: 15. Mai des Jahres neunzehnhundertsechzig,

 

nachfolgend Eigentümer genannt und allen Personen die im Auftrag für als Firmen handelnde Unternehmen der Verwaltung Österreich, wie vorgebliche Regierung, Finanzamt, Bezirksgerichte und Landesgerichte, Gemeindeämter, Polizei, Einbringungsstelle, etc., sowie alle deren Mitarbeitern, Bediensteten, Beauftragten, Vorgesetzten und Erfüllungsgehilfen

nachfolgend Fordernde genannt, kommt durch konkludentes Handeln der folgende Vertrag mit aufgeführten AGB zustande:

 

§ 1 Geltungsbereich, Inkrafttreten und Vertragsbeginn


1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertrag über Schadensersatz gelten weltweit. Der Gerichtsstand zu diesem Vertrag ist vom Eigentümer frei wählbar.


2. Sie gelten insbesondere dann, wenn in der üblichen handelsrechtlichen Frist vom Fordernden kein Nachweis über eine hoheitliches Tätigkeit erbracht werden, so dass damit der Fordernde privat haftend auf Grundlage von HGB und ABGB tätig ist.


3. Sie treten automatisch mit Bekanntgabe gegenüber dem Fordernden an dem Tage in Kraft, sobald der Fordernde einen Kontakt zum Eigentümer aufnimmt und eine unter § 4 aufgelistete Handlung zweifelsfrei erkennbar ist. Als Kontakt- und Kommunikationsmittel gelten Telefon, Brief, Fax, E-Mail, persönliche Besuche und persönliche Ansprache.

 

§ 2 Rechte und Pflichten des Fordernden


1. Der Fordernde handelt und haftet dem Eigentümer als Privatpersonen nach §§ 1293 bis 1341 ABGB.


2. Der Fordernde trägt anderenfalls die Beweislast, dass eine staatliche und gesetzlich gültige Forderung bzw. ein durch die Vertragsparteien rechtsgültiger unterschriebener Vertrag vorliegt, aus dem die jeweilige Forderung abgeleitet wird. Als Beweismittel einer Staatlichkeit gelten ausschließlich beglaubigte Kopien von Gründungsurkunden behaupteter Entitäten (z.B. Bund und Ländern) sowie Bestallungsurkunden als Beamter auf einen konkreten Staat mit einer Substantivbezeichnung. Mündliche Vereinbarungen, Gewohnheitsrechte und bloße Behauptungen gelten nicht als Beweismittel. Ist dies nicht der Fall, greifen automatisch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.


3. Der Fordernde ist verpflichtet, diesen Vertrag und die damit verbundenen AGB allen in diesem Fall involvierten Verwaltungen und Erfüllungsgehilfen bekannt zu geben.
Er haftet darüber hinaus für alle Tätigkeiten seiner Beauftragten und Mitarbeiter.


4. Der Fordernde zahlt die in Rechnung gestellten Gebühren für ungesetzliche Forderungen aus Rechnungen gemäß § 4 aus diesen angenommenen AGB innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.


5. Als ungesetzliche Forderungen gelten dabei alle Forderungen, für die der Fordernde oder seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten etc. keine entsprechend geforderten Nachweise einer echten Rechtsgültigkeit oder einen handelsrechtlichen Vertragsnachweis mit einer Unterschrift des Eigentümers erbringen kann. Sowohl das Ereignis, welches das Inkrafttreten des Vertrages auslöst, als auch jede weitere Vertragsleistung verpflichtet den Fordernden und seine Erfüllungsgehilfen zum Schadensersatz.


6. Der Fordernde kommt nach Rechnungslegung und Ablauf einer 14-Tage Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und unterwirft sich ohne Einrede der Verjährung der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Betriebs- und Privatvermögen oder sonstiges Vermögen.

 

§ 3 Rechte und Pflichten des Eigentümers


1. Der Eigentümer ist berechtigt, dem Fordernden alle Gebühren gemäß § 4 in Rechnung zu stellen, die durch ihn, seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten etc. und deren Beauftragte ausgelöst werden. Hierbei können mehrere Positionen in einer Rechnung zusammengefasst werden, wobei in § 4 genannte Summen als Höchstmarken gelten, die vom Empfänger nach unten beliebig gewählt werden können.


2. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung obliegt dem Eigentümer. Die Ansprüche des Eigentümers, die aus dem im § 4 aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren, verjähren nicht.

 

§ 4 Gebühren und Preise


Die Gebühren und Preise dieses Vertrages und AGB werden in Euro geführt und sind in Euro zu bezahlen. Im Falle einer wie auch immer gearteten Abwertung oder Ausfalls der Eurowährung sind die Summen in Gold oder Silber zu bezahlen. Als Umrechnungskurs gilt der Wechselkurs der jeweiligen Gewichtseinheit von Gold und Silber zum Euro vom Tage dieses Vertragsbeginns.
Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der jeweiligen Vertragsleistung oder Rahmenhandlung und deren Zustandekommen.
Die Leistung ist in erkennbaren Positionen auch ohne konkreten Schadenseintritt beim Eigentümer für jede einzelne, beteiligte Person bis zu folgenden Höhen fällig:


Position Sache / Tatbestand Je Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe (Agent) Je Kaufmann (Prinzipal)


1 Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben und Antworten aufgrund rechtswidriger, formal und inhaltlich falscher Zustellungen u.a. auch Schreiben für Verwarnungen, Ordungsgelder, Gebühren etc. 300.- € pauschal plus 10 facher Satz der Forderung 600.- € pauschal plus 10 facher Satz der Forderung.


2 Androhung von Zwangsmaßnahmen. 5.000 € pauschal 10.000 € pauschal.


3 Fehlende, nicht eigenhändige oder unvollständige Unterschrift. 1.000 € pauschal 2.000 € pauschal.


4 Missachtung der Ausweispflicht durch in der Öffentlichkeit handelnde Personen. 5.000 €pauschal 10.000 € pauschal.


5 Missachtung der öffentlichen Auskunftspflicht / Amtspflicht. 10.000 € pauschal 20.000 € pauschal.


6 Behinderung des freien Weges / der freien Fahrt.


7 Unwirksame „Inlands-Zustellung“. 1.000 € pauschal 2.000 € pauschal.


8 Übergehen / Ignorieren einer Patientenverfügung. 50.000 € pauschal 500.000 € pauschal.


9 Unfreiwillige Dienstbarkeit. 75.000 € pauschal 750.000 € pauschal.


10 Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel. 50.000 € mindestens 200.000 € mindestens.


11 Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu einer ärztlichen und/oder psychiatrischen Untersuchung. 100.000 € pauschal 200.000 € pauschal.


12 Politische Verfolgung 100.000 € pauschal 300..000 € pauschal.


13 Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze. 25.000 € pauschal 100.000 € pauschal.


14 Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zu Stande gekommener Gesetze. 50.000 € pauschal 100.000 € pauschal.


15 Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B. Pfändungen, Strafen, Beitragsrechnungen, etc.) ohne zu hoheitlichem Handeln befugt zu sein oder sich nicht diesbezüglich zweifelsfrei als staatliche Amtsperson legitimiert zu haben. 100.000 € pauschal 500.000 € pauschal.


16 Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer Maßnahmen (z.B. Gutachten) gegen den Willen des Eigentümers. 150.000 € mindestens 1.000.000 € mindestens.


17 Abnahme / Einziehung von Ausweis Dokumenten gegen den Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe, Führerscheine, Erklärungen Urkunden etc.). 5.000 € mindestens 100.000 € mindestens.


18 Eindringen in ein vom Eigentümer genutztes Verkehrsmittel oder auf dessen Grundstück / Haus /genutzte Wohnung ohne dessen explizite und freie Zustimmung. 5.000 € pauschal 10.000 € pauschal.


19 Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne Handlungen, Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln, Knebeln, Handschellen anlegen, etc. - Handlungsfolgen bestehen aus einzelnen Handlungen) gegen den Herausgeber. 5.000 € 100.000 €.


20 Verhaftung 25.000 € pauschal 100.000 € pauschal.


21 Freiheitsentzug 1.000 € pro Stunde 5.000 € pro Stunde.


22 Unter Betreuung stellen des Eigentümers gegen seinen Willen oder das Voraussetzen dieses Willens hierzu. 500.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal.


23 Entziehung des Sorgerechts für die leiblichen und/oder adoptierten Kinder. 500.000 €
pauschal pro Kind 1.000.000 € pauschal pro Kind.


24 Wegnahme der leiblichen und/oder adoptierten Kinder. 1.000.000 €
pauschal pro Kind 2.000.000 € pauschal pro Kind.


§ 5 Beendigung des Vertragsverhältnisses


Zieht der Fordernde verbindlich und unwiderruflich die betreffenden ungesetzlichen Forderungen schriftlich zurück, und hat er seine Beauftragten etc. entsprechend schriftlich informiert, hat der Eigentümer nur noch Anspruch auf die Bearbeitungsgebühren gemäß Pos. 1 der Tabelle und eine Abschlusszahlung von maximal 5.000.- €, es sei denn, der Schaden ist für den Eigentümer bereits eingetreten.
Der Vertrag endet an dem Tag, an dem der Fordernde die Abschlusszahlung geleistet hat. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs beim Eigentümer.

 

§ 6 Salvatorische Klausel und Vertragsänderungen


Der Eigentümer kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die geänderten neuen Geschäftsbedingungen gelten jeweils rückwirkend ab Vertragsbeginn und ersetzen die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam bzw. ungültig sein oder werden, tritt an deren Stelle eine rechtlich wirksame Bestimmung, die dem beabsichtigten Vertragszweck am nächsten kommt, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Die übrigen Vertragsinhalte bleiben hiervon unberührt.


Linz, den 17. Tag im Monat Oktober
des Jahres zweitausendsechzehn

Unterschrift

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Max Muster, Mann aus der Familie Mustermann

 

 

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